Finanzbuchhaltung

§ 238 Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet jeden Kaufmann zur ordnungsgemäßen Buchführung. Dazu zählt, wer ein Gewerbe betreibt, im Handelsregister eingetragen ist oder einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führt. Eine gute Finanzbuchhaltung ist aber auch für Freiberufler sinnvoll, um bei Banken einen professionellen Eindruck zu hinterlassen und zuverlässige Zahlen für das eigene Controlling zu erhalten.

Unsere erfahrenen Buchhalter arbeiten mit unseren Steuerberatern Hand in Hand. Viele mittelständische Unternehmen aus Essen und NRW nutzen bereits unsere Buchhaltung:

  • Buchen: Im Rahmen der laufenden Finanzbuchhaltung werden Ihre Buchungsbelege kontiert und Ihre Geschäftsvorfälle nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verbucht.
  • Analysieren: Die Zahlen aus Ihrer Buchhaltung fassen unsere Spezialisten z. B. monatlich in sogenannten betriebswirtschaftlichen Auswertungen zusammen. Eine BWA gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über Ihre Kosten und Erlöse.
  • Abwickeln: Unsere Kanzlei übernimmt auf Wunsch auch weitere Geschäftsprozesse aus Ihrer Administration. Dazu gehören z. B. Mahnwesen und Zahlungsverkehr.
  • Steuerung: Die Finanzbuchhaltung mit betriebswirtschaftlicher Auswertung bildet die Basis für die faktenbasierte Steuerung Ihres Unternehmens. Hierzu setzen wir moderne Software von DATEV ein. Es kann stufenweise zu einer professionellen Kosten- und Leistungsrechnung und einem umfassenden Controlling-System ausgebaut werden.