Kooperationen mit Steuerberatern

Die Prüfung von Jahresabschlüssen ist unser Kerngeschäft in der NICON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und unsere Berufung.

Wir sind stets auf der Suche nach Steuerberatern, deren Mandanten in die Prüfungspflicht „hineinwachsen“.

Unser Ansatz bei der Kooperation mit Steuerberatern ist höchst professionell und konkurrenzfrei. Die gemeinsame Betreuung von prüfungspflichtigen Mandanten steht im Fokus.

Wir bieten eine reibungslose Zusammenarbeit und umfangreiche Erfahrung in der Kooperation mit Steuerberatern. Durch unsere Prüfungskompetenz wird der Steuerberater in seiner Mandatsbetreuung ergänzt. Unser effizienter Prüfungsansatz sowie die Einbindung seines langjährigen Steuerberaters minimieren die Belastung des Mandanten.

Die Kooperation zwischen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verläuft vertrauensvoll, auf Augenhöhe und wettbewerbsfrei.

Unsere Maxime:

  • Als Wirtschaftsprüfer arbeiten wir seit vielen Jahren mit Steuerberatern erfolgreich zusammen. Wir unterstützen Mandanten neben der Jahresabschlussprüfung bei bilanziellen und strategischen Fragestellungen außerhalb steuerlicher Themenkomplexe.
  • Wir orientieren uns an den Erfordernissen Ihrer Mandanten, erfüllen alle umfangreichen gesetzlichen Anforderungen und stellen die Richtigkeit der externen Rechnungslegung sicher.
  • Darüber hinaus begleiten wir alle Jahresabschlussprüfung persönlich und garantieren Ihnen einen Ansprechpartner für alle Fragen. Dies ermöglicht zeitliche und wirtschaftliche Effizienz.


Wir haben umfangreiche Erfahrung in der regionalen und überregionalen Kooperation mit Steuerberatern. Mit der NICON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fokussieren wir uns alleine auf die Prüfung des Jahresabschlusses ihres Mandanten und agieren dabei als Sparringspartner auf Augenhöhe. Wir werden Ihnen mit Kompetenz und persönlichem Engagement ein verlässlicher Partner sein, auf den Sie zählen können.

Wir wissen, dass die Kooperation mit einem Abschlussprüfer Ihrerseits ein hohes Maß an Vertrauen in die Menschen, mit denen Sie künftig zusammenarbeiten werden, voraussetzt. Deshalb empfehlen wir immer ein erstes persönliches Gespräch, bei dem wir die Möglichkeit haben uns gegenseitig kennenzulernen.

Melden Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch gerne bei


Markus Langhoff
(WP):
T +49 201 4370960
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Selbstverständlich garantieren wir Ihnen dabei einen uneingeschränkten und vertraglich geregelten Mandantenschutz.