Steuererklärung

Deutsche Unternehmen und Privatpersonen sind weit davon entfernt, ihre Steuererklärung „auf einem Bierdeckel“ abgeben zu können, so wie das einige Politiker regelmäßig fordern. Im Gegenteil! Da das deutsche Steuerrecht komplexer wird, steigt der bürokratische Aufwand für abzugebende Steuererklärungen eher. Auch neue elektronische Wege (Elster) sorgen nicht unbedingt für Erleichterung.

Unsere Steuerberater behalten im deutschen Paragrafendschungel den Durchblick und bereiten Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen sorgfältig vor. So sind Sie immer auf der sicheren Seite. Hier die wichtigsten Steuerklärungen für Unternehmen:

  • Umsatzsteuer: Unternehmen müssen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich bis zum 10. Tag des Folgemonats abgeben, falls ihre Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres 7.500 Euro überschreitet. Unter 1.000 Euro entfällt die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • Körperschaftsteuer: nach § 149 Abs. 2 Abgabenordnung ist die Körperschaftssteuererklärung eines Kalenderjahres bis zum 31. Mai des Folgejahres einzureichen. Vierteljährliche Steuervorauszahlungen werden in der Regel durch das Finanzamt festgesetzt.
  • Gewerbesteuer: Ebenfalls jährlich müssen Unternehmen eine Gewerbesteuererklärung bei ihrem Finanzamt abgeben, die den Gewerbesteuermessbetrag festsetzt und die jeweilige Gemeinde informiert. Quartalsweise Vorauszahlungen sind auch hier üblich.