Finanzgerichtsverfahren

Trotz sorgfältigster Vorbereitung aller Steuererklärungen kann es vorkommen, dass Ihr Finanzamt nicht in allen Punkten in Ihrem Sinne und zu Ihrem Vorteil entscheidet. Viele deutsche Steuergesetze sind nicht eindeutig und können von den Finanzämtern regional unterschiedlich ausgelegt werden. Es kann aber auch vorkommen, dass Steuerbescheide offensichtliche Fehler des Finanzamtes enthalten.

Sind Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden, müssen Sie zunächst innerhalb eines Monats nach Erhalt Ihres Steuerbescheids schriftlich Einspruch einlegen und eine Begründung liefern. Damit starten Sie ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren.

Wird Ihr Einspruch vom Finanzamt ganz oder teilweise zurückgewiesen, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der förmlichen Einspruchsentscheidung vor dem Finanzgericht klagen. Gegner dieses Finanzgerichtsverfahrens ist dann Ihr Finanzamt. Grundsätzlich können Sie sich selbst vor dem Finanzgericht vertreten. Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts und der unübersehbaren Vielfalt bisheriger Steuerurteile ist die Konsultation von erfahrenen Steuerexperten sinnvoll. Unsere Spezialisten kennen sich aus und helfen bei den notwendigen Schritten:

  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines Finanzgerichtsverfahrens
  • Formulierung einer formwirksamen Klageschrift mit stichhaltiger Begründung
  • schriftliche Erwiderung auf Stellungnahmen des Finanzamtes
  • rechtliche Vertretung bei der mündlichen Verhandlung
  • Begleitung einer möglichen Revision zum Bundesfinanzhof (BFH)