Sonderprüfungen

Im Vergleich zu Jahresabschlussprüfungen im Rahmen handelsrechtlicher oder internationaler Rechnungslegungsvorschriften finden Sonderprüfungen nicht regelmäßig, sondern nur zu besonderen Anlässen statt. Unsere Wirtschaftsprüfer haben auch auf diesen Prüfungsgebieten viel Erfahrung und bieten individuelle Lösungen.

  • Gesetzlich vorgeschrieben sind Sonderprüfungen z. B. bei einer Gründung (nach §§ 33-35 Aktiengesetz), Umwandlung, Kapitalerhöhung, Verschmelzung und Liquidation.
  • Gesetzlich vorgesehen sind Sonderprüfungen z. B. bei Gründungs- und Geschäftsführungsvorgängen und unvollständiger Berichterstattung sowie bei der Prüfung von Abhängigkeitsverhältnissen.
  • Freiwillige Sonderprüfungen sind z. B. von Banken und Unternehmen beauftragte Kreditwürdigkeits- und Unterschlagungsprüfungen. In diesem Zusammenhang gewinnen auch Prüfungen zu Korruptionsvorgängen in Unternehmen eine wachsende Bedeutung.


Eine unserer Stärken, die auch bei Sonderprüfungen wichtig werden kann, ist die Kommunikation mit Banken und Kapitalgebern.