Gutachterliche Tätigkeiten

Neben Jahresabschlüssen, Sonderprüfungen und Unternehmensbewertungen werden unsere Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von Gerichten, Banken und Unternehmen mit der Erstellung verschiedenster Gutachten beauftragt:

  • Sanierungsgutachten gemäß IDW-Standard S6
  • Gutachterliche Tätigkeiten für Gerichte im Rahmen der Prüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
  • Ermittlung von Abfindungen für ausscheidende Gesellschafter
  • Gutachten zu steuerlichen und bilanziellen Gestaltungen
  • sonstige Gerichtsgutachten


Eine besondere Rolle bei unserer gutachterlichen Tätigkeit spielen Sanierungsgutachten, die in der Regel von Banken vor oder im Rahmen von Insolvenzplanverfahren gefordert werden. Die Anforderungen an die Erstellung solcher Sanierungskonzepte wurden vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Standard S6 beschrieben. Danach sind vom Gutachter Auftragsgegenstand und Umfang darzulegen, die wirtschaftliche Ausgangssituation zu beschreiben, Krisenstadium und Ursachen offenzulegen, das Leitbild des sanierten Unternehmens darzustellen, Sanierungsmaßnahmen aufzuzeigen und eine realistische Unternehmensplanung zu erläutern.

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Sanierungskonzepte gelten auch für unsere übrigen Gutachten: Vollständigkeit, Aktualität, Wesentlichkeit, Angemessenheit, Klarheit, Übersichtlichkeit und Richtigkeit.

Eine unserer Stärken, die gute Kommunikation mit Banken und Kapitalgebern, nutzen wir auch bei Sanierungsphasen.