Unternehmensbewertung

Immer dann, wenn Sie Unternehmen z. B. verkaufen, kaufen, fusionieren oder an die Börse bringen, ist eine Unternehmensbewertung als Grundlage für die Preisbildung erforderlich. Unternehmensbewertungen sind eine klassische Aufgabe von Wirtschaftsprüfern. Auch unsere Kanzlei hat sich auf diese betriebswirtschaftlich anspruchsvolle Dienstleistung spezialisiert. Wir bewerten Unternehmen nach dem anerkannten Standard des Instituts deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW Standard S1) oder nach branchenüblichen Bewertungsverfahren.

Ertragswertmethode nach IDW Standard S1

Nach der Ertragswertmethode oder der Discounted-Cash-Flow-Methode ergibt sich der Wert eines Unternehmens als Kapitalwert zukünftiger Erträge (Cash-Flows). Danach müssen im Rahmen einer detaillierten Unternehmensplanung die zukünftigen Erträge prognostiziert und mit einem Zinssatz, der den Renditeforderungen der Kapitalgeber entspricht, auf die Gegenwart diskontiert werden. Der anzusetzende Zinssatz ergibt sich aus einem risikolosen Basiszinssatz (z. B. Zinssatz einer Bundesanleihe) und einem Zuschlag für das allgemeine Markt- und das spezifische Unternehmensrisiko (sogenannter Betafaktor).

Branchenübliche Bewertungsmethoden

Für einige Branchen gibt es modifizierte Bewertungsverfahren, die wir kennen und einsetzen. Dazu zählt z. B. die Ärztekammermethode zur Bewertung von Arztpraxen. Auch für die Bewertung von Rechtsanwaltskanzleien gibt es spezielle Methoden.

In der Praxis werden Unternehmen häufig auch mit dem einfachen Multiple-Verfahren bewertet. Dabei wird ein nachhaltiges Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) mit einem branchenüblichen Faktor (Multiple) multipliziert.