Einzelabschlüsse

Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Einzelabschlüsse von Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften. Die gesetzlichen Vorschriften zur Jahresabschlussprüfung sind im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (§§ 316-324 HBG) und dem Publizitätsgesetz geregelt.

Die Prüfungspflicht ergibt sich nach Überschreiten von verschiedenen Größenkriterien (Bilanzsumme, Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter) in einem bestimmten Zeitraum. Daneben führen wir auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen durch, die häufig von Banken als Basis für eine Finanzierungsentscheidung vorausgesetzt oder aufgrund entsprechender Regelungen im Gesellschaftsvertrag durchgeführt werden.

Eine Wirtschaftsprüfung durchläuft folgende Stufen:

  • Zunächst ist es wichtig, dass wir Ihr Geschäft verstehen. Unser Vorteil dabei ist, dass wir Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen prüfen und auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen können.
  • Im nächsten Schritt bereiten wir die Abschlussprüfung sorgfältig vor, u.a. Inventurbeobachtung, Analyse des vorliegenden Jahresabschluss und Einholung von Saldenbestätigungen von Lieferanten, Kunden, Banken und Rechtsanwälten.
  • Anschließend prüfen wir neben den Geschäftsprozessen und Kontrollsystemen des Unternehmens stichpunktartig wesentliche Einzelfälle in der Buchhaltung sowie den Lagebericht und den Anhang.
  • Im Rahmen eines Abschlussgesprächs mit der Geschäftsführung erläutern wir unsere Prüfungsergebnisse. Ergänzend stellen unsere Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung aufgefallene steuerliche und betriebswirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten vor. Diese Beratungshinweise fassen wir in einem Managementletter zusammen. Der Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk (Testat) bilden den Abschluss des Prüfungsprozesses.